Die Riester-Rente
wurde 2002 eingeführt, um die durch das "Versorgungsänderungsgesetz 2001" entstandene Absenkung des zukünftigen Rentenniveaus auf 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens auszugleichen.
Die staatliche Riesterförderung soll diese entstandene Rentenlücke schließen.
Der Staat geht in der Beurteilung der allgemeinen Rentensituation davon aus, dass derjenige, der eine Riester-Rente abschließen kann, diese auch nutzt.
Riester-Rente, einfach erklärt:
So fördert der Staat die Riester-Rente
a) durch Zulagen
b) durch Steuervorteile
Zusätzlich sind Steuerrückerstattungen über den Sonderausgabenabzug möglich.
Die Riester-Rente ist dank der vielfältigen Zulagen - Grundzulage, Berufseinsteiger-Bonus, Kinderzulage - besonders für Familien und Berufsanfänger empfehlenswert.
Für gut verdienende Angestellte und Beamte kann die Riester-Rente aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit ebenfalls eine attraktive und lohnende Form der privaten Altersvorsorge sein.
Besonderheiten der Riester-Rente
Welcher Tarif bzw. welche Vertragsform für Ihre eigene Ruhestandsplanung die beste Lösung wäre, können wir ausführlich besprechen. Gerne nehme ich mir auch Zeit für Ihre weiteren Fragen hierzu.
Als besonderen Service biete ich bei bereits bestehenden, nicht von mir beratenen Riesterverträgen eine spezielle "Riester-Kur" an.